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Wer kann Mitglied werden? |
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Mitglied im Tonkünstlerverband - dem Berufsverband aller Musikberufe kann werden:- Wer die fachlichen Voraussetzungen für den Musikberuf mitbringt und dies durch ein Diplom, ein Staatsexamen, Prüfungen, etc. nachweisen kann.
- Aufnahmewillige, die keinen Hochschulabschluss vorlegen können, haben die Möglichkeit, Nachweise über die mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit in ihrem Beruf vorzulegen. Das können z.B. Rezensionen über Konzerte, Auftritte, Publikationen, etc. sein.
- Weitere Belege öffentlicher Reputation in einem Musikberuf können ergänzend vorgelegt werden.
- Des weiteren kann der Nachweis der erfolgreichen Vorbereitung von Schülern auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erbracht werden.
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