DTKV HAMBURG E.V.
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DTKV-Ausgleichsvereinbarung zur KĂĽnstlersozialabgabe Drucken E-Mail

Der Durchbruch: Beitragsschuldner können in 5-Jahresraten zahlen - Ausschlussfrist ist der 31. März 2012

Hannover/München – von Elisabeth Herzog - Die langwierigen Verhandlungen mit der Künstlersozialkasse (KSK) haben endlich zu einem Ergebnis geführt. Der DTKV schließt eine in die Vergangenheit wirkende Ausgleichsvereinbarung (AV) mit der Künstlersozialkasse ab. Die auf fünf Jahre rückwirkend geschuldete Künstlersozialabgabe, d.h., für die Jahre 2006 bis 2011, kann nach dieser Vereinbarung auf fünf Jahre hin in Raten beglichen werden. Damit haben alle zur Künstlersozialabgabe verpflichteten DTKV-Mitglieder, die bisher ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind, die Möglichkeit, ihre finanziellen Altlasten gegenüber der Künstlersozialkasse in einem vereinfachten Verfahren abzutragen. Ausschlussfrist ist der 31. März 2012. Ab diesem Datum schließt sich der bisherige Schutzschirm und die Deutsche Rentenversicherung darf die DTKV-Mitglieder prüfen. Soweit im Einzelfall Probleme auftreten, sollen sich die Betroffenen unmittelbar an die DTKV-Bundesgeschäftsstelle wenden.
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